Mögliche Förderungen :
Wer seinen Angehörigen gut versorgt wissen will, und selbst nicht immer über die nötigen finanziellen Mitteln verfügt , der kann um Förderungen und Pflegegelder ansuchen. So kann man der zu betreuenden Person ein Leben ermöglichen, welches nicht nur Würdevoll sondern auch noch Lebenswert ist . Im folgenden eine kurze Übersicht der möglichen Förderungen :
Förderungen vom Bundessozialamt :
- € 550,– pro Monat für 2 Pflegerinnen
- € 275,– pro Monat für 1 Pflegerin
- Abschreibung als “außergewöhnliche Belastung” , Steuerliche Vorteile
Pflegegeld mit Pflegestufen :
Pflege Stufen | Höhe des Pflegegeldes (monatlich) | Durchschnittlicher Pflegebedarf / Monat |
1 | 154,20 € | 60 Stunden |
2 | 284,30 € | 85 Stunden |
3 | 442,90 € | 120 Stunden |
4 | 664,30 € | 160 Stunden |
5 | 902,30 € | 180 Stunden “Dauernde Bereitschaft” |
6 | 1260 € | 180 Stunden “Tag und Nacht Betreuungs- maßnahme” |
7 | 1655,80 € | 180 Stunden “Bewegung der Arme und Beine mit funktioneller Umsetzung nicht möglich” |